Widerspruchslösung mit allen Freiheiten: Spezialisten informieren Politik zur Organspende
AKTUELLES
Widerspruchslösung mit allen Freiheiten: Spezialisten informieren Politik zur Organspende

Statt professionell zu kochen verbringt Christian Wolfes viel Zeit bei der Dialyse. Der 60-Jährige wartet seit 8 Jahren auf ein Spenderorgan – wie…

» mehr erfahren
menschlich. führend. kompetent.
menschlich. führend. kompetent.

Keine Entscheidung ist eine schlechte Wahl - gerade bei dem Thema Organspende. Nur sachliche Information kann Ängste, Zweifel und Unbehagen ausräumen.   

Organspende

Im Evangelischen Klinikum Bethel (EvKB) engagieren wir uns in besonderer Weise für das Thema Organspende. Unser Ziel ist es, in diesem sensiblen Bereich transparent zu arbeiten sowie offen für alle Fragen zu diesem Thema zu sein.

Als Klinikum der Maximalversorgung möchten wir in enger Zusammenarbeit mit dem Ärztenetz Bielefeld e.V. umfassende Informationen und kompetente Antworten auf viele drängende Fragen geben, die im Zusammenhang mit einer Organspende stehen.

Eine Entscheidung, die hilft.

In Deutschland stehen ca. 10.000 schwer erkrankte Menschen auf einer Warteliste und hoffen auf ein Spenderorgan. Für viele ist eine Organ-Transplantation ein lebensrettender oder zumindest lebensverlängernder Eingriff, der in den allermeisten Fällen bei den transplantierten Patientinnen und Patienten zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität führt.

Das Phänomen der niedrigen Spenderrate

Obwohl gemäß repräsentativer Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) die Mehrheit der deutschen Bevölkerung dem Thema Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht, ist Deutschland im europäischen Vergleich ein Land mit einer vergleichsweise sehr niedrigen Spenderrate. Ausschlaggebende Gründe für dieses Phänomen sind die fehlende konkrete persönliche Meinungsäußerung zu Lebzeiten für oder gegen Organspende, sowie Informationsdefizite und Ängste.

Die Transplantationsmedizin ist jedoch nur möglich, wenn zuvor ein Organ eines verstorbenen Menschen gespendet wurde. Dafür ist die Einwilligung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder aber seiner Angehörigen erforderlich.

Das EvKB und Organspende

Am EvKB, mit den Standorten Gilead und Johannesstift, werden keine Organ-Transplantationen durchgeführt. Wir gehören jedoch als ein Krankenhaus der Maximalversorgung zu den Entnahmekrankenhäusern. Als erste und wichtigste Ansprechpartner für eine Organspende stehen hauptamtliche Transplantationsbeauftrage zur Verfügung. Organspenden werden in enger Zusammenarbeit zwischen den Transplantationsbeauftragten Ärzten und den Kollegen der Intensivstationen der Kliniken der Neurofächer (Neurochirurgie, Neurologie und Neuroradiologie), sowie der Deutschen Stiftung Organtransplantation koordiniert. Parallel dazu nimmt die Betreuung der Angehörigen von Organspendern einen wichtigen Stellenwert in unserer Arbeit ein.  

Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie motivieren, sich vorurteilsfrei mit diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema auseinanderzusetzen und im besten Fall eine Einstellung für oder gegen Organspende zu finden, die sie dann auf einem Organspendeausweis dokumentieren können.

Infos kompakt: Das müssen Sie wissen

In Deutschland können Organe nach dem Tod nur gespendet werden, wenn mind. drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Tod muss durch Feststellung des irreversiblen Ausfalls aller Hirnfunktionen (der sog. „Hirntod“) gemäß den Vorgaben der Bundesärztekammer festgestellt sein.
  • Atmung und Kreislauf werden durch intensivmedizinische Maßnahmen aufrechterhalten.
  • Es liegt eine Einwilligung für eine Organspende vor.

Die Einwilligung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Organspende. Entsprechend stellt sich bei einem Patienten oder einer Patientin, bei dem bzw. der ein irreversibler Hirnfunktionsausfall vorliegt, vorrangig die Frage, ob es zu Lebzeiten eine Erklärung zur Organspende gegeben hat. Das kann in mündlicher oder schriftlicher Form sein, durch einen Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung. Gibt es keine derartigen Unterlagen, so sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern) angehalten, gemäß dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu entscheiden. Ist ein mutmaßlicher Wille nicht zu ermitteln, so müssen die Angehörigen eine Entscheidung nach eigenen Vorstellungen treffen.

Eine dokumentierte Entscheidung ist in Deutschland erst ab einem bestimmten Alter möglich:

  • Zustimmung zur Organspende ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich
  • Widerspruch ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich

Prinzipiell können Sie Ihre Entscheidung (Pro oder Contra) zur Organ- und Gewebespende auf verschiedene Arten dokumentieren:

  • Mündlich Ihren Angehörigen mitteilen
  • Schriftlich auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung
  • Auf dem Notfallpass (z.B. Ihres Smartphones)

Es existiert keine definierte generelle obere Altersgrenze für die Organspende, ebenso gibt es nur wenige Vor- oder Begleiterkrankungen, die eine Organspende komplett ausschließen; insofern ist auch eine diesbezügliche Gesundheitsprüfung nicht erforderlich.

Prinzipiell können nach Feststellung des Hirntodes des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (Hirntod) folgende Organe gespendet und transplantiert werden:

  • Herz und Lunge
  • Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse
  • Dünndarm

Darüber hinaus oder alternativ können folgende Gewebe gespendet und nach entsprechender Aufarbeitung transplantiert werden:

  • Haut und Knochen
  • Augenhornhaut
  • Herzklappen
  • Blutgefäße

Sie können allerdings, z.B. mit Hilfe eines Organspendeausweises, exakt festlegen oder eingrenzen, welche Organe/Gewebe Sie spenden möchten.

Wenn nach einer akuten Hirnschädigung alle therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und ein nicht mehr behebbarer Ausfall des Gehirns vorzuliegen scheint, wird der Zustand von zwei unabhängigen Fachärzten anhand eines festgelegten Protokolls der Bundesärztekammer untersucht. Erst danach kann festgestellt werden, ob ein nicht mehr umkehrbarer (irreversibler) Hirnfunktionsausfall vorliegt.  Dieser sog. Hirntod ist ein sicheres Todeszeichen und eine wichtige Voraussetzung für eine Organspende. Für diese wird im Fall eines Spendewunsches der Kreislauf durch intensivmedizinische Maßnahmen aufrechterhalten. Es werden bestimmte Funktionsuntersuchungen durchgeführt.

Sind durch die Koordinierungsstelle „Deutsche Stiftung Organtransplantation“ und der Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ geeignete Empfänger gefunden worden, findet in einem Operationssaal des EvKB die Organentnahme durch spezialisierte Operateure statt. Die Übertragung (Transplantation) der gespendeten Organe wird von einem spezialisierten Transplantationszentrum übernommen.  Wichtig ist, dass im Idealfall ein verstorbener Patient oder eine verstorbene Patientin mehrere Organe spenden kann, so dass mit einer Organspende das Leben mehrerer Menschen gerettet oder entscheidend verbessert werden kann.

Die Auswahl der Organempfänger geschieht nach objektiven Kriterien. Ausschließlich medizinische Notwendigkeiten sind entscheidend für eine Vermittlung. Wie z. B. die Dringlichkeit einer Organtransplantation, sowie die Erfolgsaussicht der Transplantation, die mit einer bestmöglichen Übereinstimmung der Gewebemerkmale zusammenhängt.

Nach der Organspende werden die Operationswunden verschlossen und der Leichnam wird für die Aufbahrung und Bestattung vorbereitet.

Auch wenn es keine grundsätzlichen Altersgrenzen für eine Organspende gibt, gilt, dass für eine erfolgreiche Transplantation die Organe gesund und funktionsfähig sein müssen. Daher werden bestimmte Organe (Herz, Bauchspeicheldrüse) ab einer bestimmten Altersgrenze oft nicht mehr transplantiert. Die Altersgrenze wird aber nicht starr gezogen.

Allerdings gibt es auch einige wenige absolute Kontraindikationen für eine Organspende. Dazu gehören beispielsweise ein metastasierendes Krebsleiden oder eine nicht beherrschbare Infektionskrankheit.

Daher werden vor einer Organentnahme immer verschiedene Labor- und Organuntersuchungen durchgeführt.

In besonderen Situationen kommt für eine Organspende neben der Spende nach dem Tod auch die Lebendspende in Frage. Hierfür gelten auch konkrete Vorgaben. So kann nur eine Niere oder ein Teil der Leber von einer gesunden volljährigen Person freiwillig gespendet werden. Als Empfänger kommen nur nahe Verwandte oder sehr eng mit dem Spender verbundene Personen in Frage. Beide, Spender und Empfänger, müssen sich einer sog. Lebendspendekommission vorstellen, die die gegebenen Umstände überprüft.

Veranstaltung: Organspende – eine Entscheidung fürs Leben

Das Thema Organspende wird im EvKB sehr ernst genommen. Aufgrund der Situation in der Bundesrepublik, 10.000 Menschen auf der Warteliste, knapp 900 Organspenden im Jahr, versuchen wir über umfassende Informationen drückenden Fragen zu beantworten. Ein Angebot für die Öffentlichkeit ist das Klinikforum, in dem öffentlich diskutiert wird und auf dem Podium Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen sowie Angehörige von Spendern und Empfängern Rede und Antwort stehen. Die jüngste große Veranstaltung fand Ende 2019 in der Ravensberger Spinnerei in Bielefeld statt.

Ansprechpersonen

Dr. med. Friedhelm Bach

Transplantationsbeauftragter Arzt
Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin


Tel: 0521 772-79901

Tel: 0521 772-79901

friedhelm.bach@evkb.de

Dr. med. Ina Vedder

Transplantationsbeauftragte Ärztin
Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin


Tel: 0521 772-79632

Tel: 0521 772-79632

ina.vedder@evkb.de

Dorina Zeiger

Pflegerische Transplantationsbeauftragte
Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivpflege


Tel: 0521 772-79970

Tel: 0521 772-79970

dorina.zeiger-waterboer@evkb.de

Das Organspende-Register

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. Hier können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

» Mehr erfahren

Links

Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:
» Deutsche Stiftung Organtransplantation
» Deutsche Transplantationsgesellschaft 

Warum ist der Organspendeausweis so wichtig?

Unsere Auszeichnungen

Qualitätssiegel MRSA

Für ihre Maßnahmen gegen die Verbreitung multiresistenter Erreger (MRE) sind das Evangelische Klinikum Bethel (EvKB) und das Krankenhaus Mara vom MRE-Netzwerk Nordwest mit dem Qualitätssiegel MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) ausgezeichnet worden. Das Siegel wird nur an Krankenhäuser vergeben, die in 10 verschiedenen Qualitätszielen zur Verhinderung der Verbreitung von MRSA punkten.

Aktion Saubere Hände Gold

Mit dem Gold-Zertifikat für die Jahre 2024 und 2025 hat das Evangelische Klinikum Bethel die höchste Auszeichnung der "Aktion saubere Hände" für Maßnahmen zur Krankenhaushygiene erhalten.

https://www.aktion-sauberehaende.de/ash/ash/ _blank

Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.

Das Evangelische Klinikum Bethel ist Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit, um unseren Patienten eine größtmögliche Sicherheit bei ihrer Behandlung zukommen zu lassen.

http://www.aps-ev.de/

Verstetigung Hygiene

Das Evangelische Klinikum Bethel wurde mit dem Siegel "Qualität und Transparenz" durch die Interreg Deutschland Nederland ausgezeichnet.

https://www.deutschland-nederland.eu/ _blank