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Organspende: Universitätskliniken in NRW plädieren für erweiterte Widerspruchslösung
Die Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren und die Transplantationsbeauftragten der Universitätsklinika in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsame Positionspapiere erarbeitet, in denen sie sich für die Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung bei der Organspende aussprechen. Anlass ist die bevorstehende Bundestagsdebatte am Donnerstag, 24. September 2026, bei der die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende zur Debatte steht.
„Täglich leiden in Deutschland Menschen und müssen versterben, weil kein Spenderorgan zur Verfügung steht“, sagt Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Vordemvenne, Ärztlicher Direktor des Evangelischen Klinikums Bethel (EvKB), stellvertretend für die Ärztlichen Direktoren des Universitätsklinikum OWL (UK OWL) der Universität Bielefeld, das von den Trägerhäusern EvKB, Klinikum Bielefeld und Klinikum Lippe gebildet wird.
Die aktuell gültige Zustimmungslösung sei trotz intensiver Kommunikation nicht geeignet, dieses Missverhältnis zu beseitigen. „Als Universitätsklinikum OWL der Universität Bielefeld unterstützen wir daher die geplante erweiterte Widerspruchslösung und rufen die Abgeordneten im Bundestag dazu auf, in der Debatte am 24. September deren Einführung zuzustimmen.“
Wie seine Kolleginnen und Kollegen betont auch Univ.-Prof. Dr. med. Vordemvenne, dass eine Gesetzesänderung allein nicht ausreichen wird, um dem Willen der Patientinnen und Patienten bestmöglich Rechnung zu tragen. Entscheidend seien ebenso leistungsfähige klinische Strukturen und ausreichende personelle Ressourcen. „Um die Anzahl der Spenderinnen und Spender und damit der gespendeten Organe signifikant zu steigern, sind auch eine auskömmliche Refinanzierung der Entnahmekrankenhäuser, zu denen unser Klinikum gehört, freigestellte Transplantationsbeauftragte, ausreichende Intensivkapazitäten, eine dauerhafte Informationsarbeit und eine durchgehende Hirntoddiagnostik erforderlich. In der Bundestagsdebatte am 24. September kann hierfür ein Meilenstein erreicht werden. Gleichzeitig bleibt es dabei: Niemand wird zur Organspende gezwungen.“
Gefordert wird die Widerspruchslösung sowohl im „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ von 254 Abgeordneten als auch im Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“. Angekündigt ist zudem ein Antrag von 58 Abgeordneten mit dem Titel „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“.
Mehr als 8.000 Menschen warten zurzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan, im gesamten Jahr 2025 wurden insgesamt lediglich 985 Organe postmortal transplantiert. Weniger als ein Prozent der Bevölkerung von über 80 Millionen Einwohnern sind als Spender im Organspender-Register eingetragen, obwohl rund 75-80 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüberstehen.
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Die Positionspapiere finden Sie hier:
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