- Startseite >
- Presse & Termine >
- Patientenbesuche im EvKB
Patientenbesuche im EvKB
Empfohlen wird weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im direkten Patientenkontakt.
Das Ende der Corona-Schutzverordnung, die zum Monatsende ausläuft und vom Land Nordrhein-Westfalen nicht verlängert wird, macht diese Entwicklung möglich. Ab März sind damit nur noch wenige Schutzmaßnahmen zu beachten, die das Bundesinfektionsschutzgesetz vorgibt. So gilt für Besucherinnen und Besucher des Klinikums weiterhin die Maskenpflicht. Für sie ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend, eine FFP2-Maske nur noch bei Symptomen erforderlich. Mit den gelockerten Besuchsregeln dürfen jetzt auch wieder Besucherinnen und Besucher ins Krankenhaus, die jünger sind als 12 Jahre. Zusätzlich fällt die Begrenzung auf einen Besuch pro Tag weg. In Bereichen des Klinikums mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten können individuelle Regelungen gelten. Auch für Patientinnen und Patienten wurden die Regelungen gelockert.