Welt-Schlaganfalltag am 29. Oktober: Zurück ans Steuer nach einem Schlaganfall: Fahrtauglichkeit lässt sich wiedererlangen
Ein Schlaganfall bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der eigenen Mobilität. Viele Betroffene können ihre Fahrtauglichkeit wiedererlangen. Das Fahrkompetenzzentrum Bethel am EvKB – Evangelisches Klinikum Bethel – bietet die Möglichkeit, die individuellen Voraussetzungen für sicheres Autofahren überprüfen zu lassen und die Fahrtauglichkeit bei Bedarf gezielt zu trainieren.
Fahrkompetenzzentrum: Prof. Dr. Max Töpper, Dr. Daniel Schlüter und Stefan Stricker (v.l.n.r.) informieren, wie die Fahrtauglichkeit wiedererlangt werden kann.
Fast 270.000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Schlaganfall. Neben körperlichen und kognitiven Folgen kann dadurch auch die Fahrtauglichkeit vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein. Für viele Betroffene ist es deshalb ein wichtiges Therapieziel, wieder selbst Auto fahren zu können. „Rund 50 Prozent der Betroffenen nennen das Wiedererlangen der Fahrtauglichkeit als ihr wichtigstes Therapieziel“, erklärt Prof. Dr. Max Töpper aus dem EvKB. Der Klinische Neuropsychologe leitet die Arbeitsgruppe „Altern und Kognitive Neurowissenschaften“ an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, die unter anderem zur Fahrtauglichkeit forscht.
Mobilität bedeutet Teilhabe
„Mobilität bedeutet Teilhabe. Je ländlicher Betroffene wohnen, desto bedeutender ist oftmals das Autofahren“, unterstreicht Stefan Stricker von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Besonders schwierig war die Situation bislang für Taxi- und Berufskraftfahrer. Nach einem Schlaganfall galten für sie beim Führen von Lkw und Bussen sowie bei der Fahrgastbeförderung besonders weitreichende Einschränkungen. „Sie haben automatisch ihren Job verloren und fehlten in vielen Unternehmen als Arbeitskräfte.“ Dank einer überarbeiteten Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung, die im August in Kraft getreten ist, besteht nun auch für diese Berufsgruppen die Möglichkeit, ihre Fahrtauglichkeit unter den entsprechenden Voraussetzungen wiederzuerlangen. Das gilt ebenso für das Führen von Pkw, Motorrädern und Mopeds.
Wie wichtig das Thema für Betroffene ist, zeigt auch die große Nachfrage nach Informationen und Beratung. „Unsere Aufklärungsbroschüren und die Veranstaltungen zu diesem Thema sind sehr gefragt, weil die Fähigkeit, ein Auto zu steuern, den Lebensalltag deutlich prägt“, erklärt Stricker. Die rechtlichen Regelungen zur Fahrtauglichkeit sind zwar klar definiert, in der medizinischen Nachsorge wird das Thema bislang jedoch noch nicht ausreichend berücksichtigt. Umso wichtiger ist die Aufklärungsarbeit der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe: Sie informiert Betroffene über die rechtlichen Rahmenbedingungen, sensibilisiert für die Bedeutung der Fahrtauglichkeit und zeigt auf, welche Voraussetzungen für die sichere Rückkehr ans Steuer erfüllt sein müssen.
Jeder Schlaganfall ist anders
Ob jemand nach einem Schlaganfall wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, muss individuell beurteilt werden. „Jeder Schlaganfall ist anders“, erläutert Prof. Dr. Max Töpper. Entscheidend sind unter anderem die Ursache des Schlaganfalls, das Risiko eines erneuten Ereignisses sowie mögliche körperliche und kognitive Einschränkungen. Dazu gehören beispielsweise motorische Ausfälle wie eine Halbseitenlähmung, Sinnes- und Wahrnehmungsstörungen wie ein sogenannter Neglect oder Einschränkungen von Aufmerksamkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit.
Viele Betroffene möchten wissen, wann sie wieder fahren dürfen. Andere erfahren während der Rehabilitation, dass ihre Fahrtauglichkeit derzeit nicht gegeben ist und zu einem späteren Zeitpunkt erneut überprüft werden muss. Eine solche Einschätzung ist wichtig, um die eigene Mobilität sicher und verantwortungsvoll wiederzuerlangen.
Fahrtauglichkeit gezielt überprüfen und trainieren
Für die Überprüfung ihrer Fahreignung sind Betroffene im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben selbst verantwortlich. Wer trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, gefährdet sich und andere und riskiert versicherungsrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen. „Viele Betroffene fühlen sich in dieser Situation überfordert und alleingelassen“, berichtet Dr. Daniel Schlüter, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgruppe „Altern und Kognitive Neurowissenschaften“.
Das Fahrkompetenzzentrum Bethel, das zur Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie gehört, bietet hierfür eine differenzierte Überprüfung der individuellen Voraussetzungen. Es ergänzt damit bestehende Angebote und unterstützt Betroffene dabei, Klarheit über ihre Fahrtauglichkeit zu gewinnen.
Im Mobilitäts-Check werden die für das Autofahren relevanten psychisch-kognitiven Fähigkeiten, darunter Aufmerksamkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit, mithilfe moderner computergestützter Testverfahren überprüft. Ergänzend sind Tests am Fahrsimulator sowie eine praktische Fahrverhaltensbeobachtung in Zusammenarbeit mit einer Fahrschule und Verkehrspsychologen möglich. Die Leistungen sind privat zu bezahlen. Wer die Fahrtauglichkeit für eine berufliche Tätigkeit benötigt, kann bei der Berufsgenossenschaft eine finanzielle Förderung beantragen.
Auch aus Sicht der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe ist ein solches Angebot wichtig. „Die Fahrtauglichkeit entscheidet für viele Betroffene darüber, wie selbstständig sie ihren Alltag gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Deshalb ist es wichtig, dass die Frage, ob jemand nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren kann, nicht nur rechtlich geklärt wird, sondern auch in der Nachsorge die nötige Aufmerksamkeit erhält“, betont Stefan Stricker. Das Fahrkompetenzzentrum Bethel leiste hierzu einen wichtigen Beitrag, indem es Betroffenen eine fundierte Einschätzung ihrer individuellen Voraussetzungen ermöglicht und Perspektiven für die Rückkehr ans Steuer aufzeigt.
Neue Perspektiven durch gezieltes Training
Eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit muss nicht in jedem Fall dauerhaft bestehen bleiben. „Auf Basis unserer langjährigen Forschung entwickeln wir zudem spezielle Trainingsverfahren, um die Fahrkompetenz gezielt zu verbessern, erklärt Prof. Dr. Max Töpper. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen und dem Verlauf der Erholung ab.
Die bisherigen Erfahrungen machen Mut: „Wir erleben sehr viele Menschen, die sich so gut von einem Schlaganfall erholen, dass sie auch mit über 80 Jahren ihre Fahrtauglichkeit zurückerlangen“, berichtet Dr. Daniel Schlüter.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Der Mobilitäts-Check kann auch für Menschen mit anderen Erkrankungen eingesetzt werden, die mit kognitiven Einschränkungen verbunden sind.
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