Informationsseite zum Coronavirus
Das Evangelische Klinikum Bethel (EvKB) hat diese Seite eingerichtet, um Bürgerinnen und Bürger in Bielefeld, Patientinnen und Patienten, Angehörige und Besucher auf dem Laufenden zu halten. Im EvKB wurde eine interprofessionelle Arbeitsgruppe eingerichtet, die täglich die Lage aktuell einschätzt. Wir sind auf mögliche Infektionen vorbereitet. Die Informationen auf unseren Seiten werden der aktuellen Entwicklung angepasst.
Fragen und Antworten
Wissen, was wichtig ist – wer sich über das Coronavirus informieren möchte, hat als internationale Anlaufadresse im Netz das Robert-Koch-Institut www.rki.de. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Risikogebiete, die ständig aktualisiert werden, sowie Verhaltensregeln, um eine Ansteckung zu minimieren.
Darüber hinaus gibt es umfangreiche weitere Fragen. Die meist gestellten Fragen und ihre Antworten haben wir für Sie zusammengefasst.
Besucherregeln
gültig ab 24.06.2022
Bit diesen Regeln schützen Sie unsere Patientinnen und Patienten:
- Es gilt die Regel 2G+: geimpft/genesen und getestet
- der Impfschutz ist vollständig gegeben (Impfnachweis, zweite Impfung liegt mind. 14 Tage zurück) oder Besucher ist von COVID-19 genesen (Nachweis mit positivem PCR-Test, mind. 28 Tage und höchstens 6 Monate alt).
- und ein negativer Test liegt vor (Antigen-Schnelltest: maximal 24 Stunden alt von einer zugelassenen Teststelle, oder PCR-Test: maximal 48 Stunden alt).
- Die Regelung gilt auch für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben! Die aktuelle NRW-Verordnung hat zwar innerhalb der 2G+-Regelungen eine Befreiung der Testpflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens für geboosterte Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, sie gilt jedoch nicht für Gesundheitseinrichtungen.
- Ein Personalausweis / Reisepass / Führerschein muss vorliegen
- Bitte legen Sie Ihre entsprechenden Nachweise beim Betreten unserer Häuser unaufgefordert an der Information vor.
- Während des gesamten Aufenthalts im Klinikum sowie auf dem Klinikgelände ist eine FFP2-Maske zu tragen – auch im Patientenzimmer.
- Besuche sind ab dem 1. Behandlungstag erlaubt, sofern ein negativer PCR-Test des Patienten vorliegt.
- Erwachsene Patienten dürfen pro Tag Besuch von 1 Person erhalten.
- Kinder und Jugendliche dürfen pro Tag Besuch von 1 Person (Eltern/Erziehungsberechtigte) erhalten (zusätzlich zur Begleitperson).
- Im Patientenzimmer darf sich stets nur 1 Besucher aufhalten (Abstimmung mit Zimmernachbarn erforderlich).
- Besucher müssen frei von Fieber und Infektionen (Magen-Darm, Atemwege) sein.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Fachbereich als Besucher ins Krankenhaus.
- Besuchszeiten:
- Montag bis Sonntag: 10:00 bis 19:00 Uhr
- Besuchsdauer: höchstens 1 Stunde empfohlen.
- Ausnahmen:
- In einzelnen Bereichen des Klinikums können die Besucherregeln abweichen.
- Für Kinder und Schwerstkranke, in Notfällen und Krisensituationen sind individuelle Regelungen mit der jeweiligen Klinik möglich.
Bürgertestzentren an den Kliniken
Antigen-Schnelltests können kostenlos in den Bürgertestzentren durchgeführt werden. In Bethel und im Johannesstift hat das Unternehmen „Testzentrum PVM“ Bürgertestzentren in unmittelbarer Nähe der Krankenhäuser eingerichtet.
- Haus Gilead I
Kantensiek 19, 33617 Bielefeld (unterhalb des Krankenhauses)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:30 bis 17:30 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Terminbuchung online
- Johannesstift
Schildescher Straße 99, 33611 Bielefeld (neben dem Haupteingang)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 17:00 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Terminbuchung online
- Krankenhaus Mara
Maraweg 21, 33617 Bielefeld (Parkplatz)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 17:00 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Terminbuchung online
- Weitere Bürgertestzentren in Bielefeld
zur Übersicht
Die Testzentren stehen für alle Bielefelder Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung und bieten neben Antigen-Schnelltests auch PCR-Tests (in der Regel kostenpflichtig). Getestete erhalten einen Nachweis mit QR-Code, der von der Corona-Warn-App eingelesen werden und damit auch als Zugang in andere Einrichtungen genutzt werden kann. Es sind auch mehrere Tests pro Woche möglich.
Die EvKB-eigenen Teststellen für Patientinnen und Patienten und Mitarbeitende bleiben weiterhin bestehen.
Downloads
- Besuchsregeln: Deutsch | Englisch | Arabisch | Türkisch | Russisch | Polnisch
- Flyer Mund-Nasen-Schutz - Informationen für Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher: Deutsch | Englisch | Arabisch | Türkisch | Russisch | Polnisch
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Nur durch Maßnahmen, die wir gemeinsam umsetzen, können wir das Übertragungsrisiko verringern und so versuchen, alle zu schützen.
Muss ich vor einer geplanten Aufnahme getestet werden?
Eine geplante Aufnahme kann nur erfolgen, wenn vorab ein Test auf COVID-19 durchgeführt wurde. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um unsere Patientinnen und Patienten, Begleitpersonen von Kindern und unsere Mitarbeitenden zu schützen. Der Test auf COVID-19 wird zwei bis drei Tage vor der Aufnahme durchgeführt. In der Regel liegt das Testergebnis innerhalb von 24 Stunden vor.
Wichtig: Dieser Test muss in einer der Abstrichstellen des EvKB durchgeführt werden, nicht im Bürgertestzentrum! Die Anstrichstellen des EvKB befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Haus Gilead I (Kantensiek 19) bzw. auf dem Gelände des Johannesstifts (Dietrich-Bonhoeffer-Haus).
Genaue Informationen zur Terminvereinbarung und zu den Abstrichstellen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:
Informationen zur Testung auf Corona-Viren vor geplanter Aufnahme – Erwachsene
Informationen zur Testung auf Corona-Viren vor geplanter Aufnahme – Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen zu Aufnahme und Entlassung
Welche Regeln gelten für einen Besuch in einer Ambulanz / Sprechstunde?
Patientinnen und Patienten, die mit Termin eine Sprechstunde im EvKB oder Krankenhaus Mara besuchen, müssen ab dem 27.12.2021 einen offiziellen negativen Test auf das Coronavirus nachweisen, das gilt auch für Begleitpersonen. Dabei ist bei vollständig Geimpften ein negativer Schnelltest ausreichend, sofern er durch ein Zertifikat einer offiziellen Teststelle belegt wurde. Die Testung darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Regelung gilt auch für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben!
Ungeimpfte Patientinnen und Patienten müssen weiterhin einen negativen PCR-Test vorweisen.
Ausnahmen:
- Notfallpatientinnen und -patienten in den Zentralen Notaufnahmen / Notaufnahme Kinderzentrum (NoKi) sowie ihre Begleitperson
- Für Kinder und Jugendliche gilt in NRW aufgrund der Routinetestungen an den Schulen der Schülerausweis als Testnachweis. Ausgenommen sind Ferienzeiten.
Gültigkeit:
- Antigen-Schnelltest: maximal 24 Stunden alt von einer zugelassenen Teststelle,
- PCR-Test: maximal 48 Stunden alt
Bürgertestzentren an den Kliniken
Antigen-Schnelltests können kostenlos in den Bürgertestzentren durchgeführt werden. In Bethel und im Johannesstift hat das Unternehmen „Testzentrum PVM“ Bürgertestzentren in unmittelbarer Nähe der Krankenhäuser eingerichtet.
- Haus Gilead I
Kantensiek 19, 33617 Bielefeld (unterhalb des Krankenhauses)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:30 bis 17:30 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Terminbuchung online
- Johannesstift
Schildescher Straße 99, 33611 Bielefeld (neben dem Haupteingang)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 17:00 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Terminbuchung online
- Krankenhaus Mara
Maraweg 21, 33617 Bielefeld (Parkplatz)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 17:00 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Terminbuchung online
- Weitere Bürgertestzentren in Bielefeld
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Die Testzentren stehen für alle Bielefelder Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung und bieten neben Antigen-Schnelltests auch PCR-Tests (in der Regel kostenpflichtig). Getestete erhalten einen Nachweis mit QR-Code, der von der Corona-Warn-App eingelesen werden und damit auch als Zugang in andere Einrichtungen genutzt werden kann. Es sind auch mehrere Tests pro Woche möglich.
Regeln für Begleitpersonen
Für den Besuch einer Sprechstunde kann es erforderlich sein, dass die Patientin bzw. der Patient von einer weiteren Person begleitet wird. Dies ist bei minderjährigen Patientinnen und Patienten des Kinderzentrums der Fall sowie bei hilfebedürftigen erwachsenen Patientinnen und Patienten. Für den Besuch einer geplanten Sprechstunde (mit Termin) im EvKB oder Krankenhaus Mara müssen auch die Begleitpersonen einen offiziellen negativen Test auf das Coronavirus nachweisen. Dabei ist bei vollständig Geimpften ein negativer Schnelltest ausreichend, sofern er durch ein Zertifikat einer offiziellen Teststelle belegt wurde. Die Testung darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Regelung gilt auch für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben! Ungeimpfte Begleitpersonen müssen weiterhin einen negativen PCR-Test vorweisen.
Ausnahmen:
- Begleitpersonen von Notfallpatientinnen und -patienten in den Zentralen Notaufnahmen / Notaufnahme Kinderzentrum (NoKi)
Gültigkeit:
- Antigen-Schnelltest: maximal 24 Stunden alt von einer zugelassenen Teststelle,
- PCR-Test: maximal 48 Stunden alt
Bürgertestzentren an den Kliniken
Antigen-Schnelltests können kostenlos in den Bürgertestzentren durchgeführt werden. In Bethel und im Johannesstift hat das Unternehmen „Testzentrum PVM“ Bürgertestzentren in unmittelbarer Nähe der Krankenhäuser eingerichtet.
- Haus Gilead I
Kantensiek 19, 33617 Bielefeld (unterhalb des Krankenhauses)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:30 bis 17:30 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Terminbuchung online
- Johannesstift
Schildescher Straße 99, 33611 Bielefeld (neben dem Haupteingang)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 17:00 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Terminbuchung online
- Krankenhaus Mara
Maraweg 21, 33617 Bielefeld (Parkplatz)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 17:00 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 17:00 Uhr
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- Weitere Bürgertestzentren in Bielefeld
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Die Testzentren stehen für alle Bielefelder Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung und bieten neben Antigen-Schnelltests auch PCR-Tests (in der Regel kostenpflichtig). Getestete erhalten einen Nachweis mit QR-Code, der von der Corona-Warn-App eingelesen werden und damit auch als Zugang in andere Einrichtungen genutzt werden kann. Es sind auch mehrere Tests pro Woche möglich.
Wo kann ich mich testen lassen?
Wichtig: Als Patientin oder Patient vor einer geplanten Aufnahme beachten Sie bitte den gesonderten Punkt "Muss ich vor einer geplanten Aufnahme getestet werden?".
Bürgertestzentren an den Kliniken
Antigen-Schnelltests können kostenlos in den Bürgertestzentren durchgeführt werden. In Bethel und im Johannesstift hat das Unternehmen „Testzentrum PVM“ Bürgertestzentren in unmittelbarer Nähe der Krankenhäuser eingerichtet.
- Haus Gilead I
Kantensiek 19, 33617 Bielefeld (unterhalb des Krankenhauses)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:30 bis 17:30 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Terminbuchung online
- Johannesstift
Schildescher Straße 99, 33611 Bielefeld (neben dem Haupteingang)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 17:00 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Terminbuchung online
- Krankenhaus Mara
Maraweg 21, 33617 Bielefeld (Parkplatz)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 17:00 Uhr, Samstag und Sonntag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Terminbuchung online
- Weitere Bürgertestzentren in Bielefeld
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Die Testzentren stehen für alle Bielefelder Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung und bieten neben Antigen-Schnelltests auch PCR-Tests (in der Regel kostenpflichtig). Getestete erhalten einen Nachweis mit QR-Code, der von der Corona-Warn-App eingelesen werden und damit auch als Zugang in andere Einrichtungen genutzt werden kann. Es sind auch mehrere Tests pro Woche möglich.
Die EvKB-eigenen Teststellen bleiben weiterhin bestehen, sie stehen eigens für Patientinnen und Patienten und Mitarbeitende zur Verfügung.
Welche Schutzmaßnahmen gibt es?
In den Krankenhäusern werden wieder mehr Patienten versorgt. Das ist dringend notwendig, weil viele Patientinnen und Patienten eine planbare stationäre Therapie wegen der Corona-Pandemie verschieben mussten. Auch mit wieder steigenden Zahlen von COVID-19-Patientinnen und -Patienten sind weiterhin Patientenbesuche möglich, allerdings unter festgelegten Regeln, die in dieser Situation ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher und unsere Mitarbeitenden bieten. Das EvKB und Krankenhaus Mara, die im Verbund zusammenarbeiten, folgen dabei den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Hier ein Überblick:
- Screening aller elektiv (geplant) einbestellten Patientinnen und Patienten vor dem stationären Aufenthalt
- Testpflicht bei ambulanten Terminen (Ausnahme: Zentrale Notaufnahme)
- Screening aller stationär aufzunehmenden Notfallpatienten, Isolation von COVID-19-Verdachtspatientinnen und -patienten
- 3-Bett-Belegung
- tritt ein, wenn Belegungsmöglichkeiten in 2-Bett-Zimmern ausgeschöpft sind
- nur mit negativ gescreenten elektiv einbestellten Patientinnen und Patienten
- Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Patientinnen, Patienten, Besucherinnen und Besucher und Mitarbeitende
Download Flyer "Mund-Nasen-Schutz - Informationen für Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher": Deutsch | Englisch | Arabisch | Türkisch | Russisch | Polnisch - Patientenbesuche nur unter festgelegten Vorgaben (siehe oben)
- Erhöhung der Reinigungssequenzen in vielen Bereichen
- Regelhaftes Screening von Patientinnen und Patienten mit Atemwegserkrankungen oder grippeähnlichen Symptomen
- Systematisches Screening bei Patientinnen und Patienten, die in Pflegeeinrichtungen entlassen werden
Muss ich einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Alle Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher müssen in unseren Krankenhäusern eine FFP2-Maske tragen, um das Risiko zu reduzieren, das Virus auf andere zu übertragen. Diese Regelung gilt während des gesamten Aufenthalts im Klinikum sowie auf dem Klinikgelände.
Download:
Flyer "Mund-Nasen-Schutz - Informationen für Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher": Deutsch | Englisch | Arabisch | Türkisch | Russisch | Polnisch
Sind die Cafeterien geöffnet?
Auch in den Cafeterien soll zum Schutz aller das Ansteckungsrisiko verringert werden. Aus diesem Grund ist Patienten und Besuchern zurzeit nur der Einkauf von Lebensmitteln gestattet. Der Verzehr von Mahlzeiten und Getränken in der Cafeteria ist aufgrund der aktuellen Situation ausschließlich Mitarbeitenden vorbehalten! Wir bitten herzlich um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme.
Was mache ich, wenn ich befürchte, mich angesteckt zu haben?
- Erste Ansprechpartner finden Sie über das Bürgertelefon der Stadt Bielefeld unter der Telefonnummer 0521 51-2000 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) oder beim Hausarzt. Bitte rufen Sie an, um in Wartezimmern oder in der Öffentlichkeit eine Ansteckungsgefahr für andere zu vermeiden.
- Außerhalb dieser Zeiten berät die Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 (bitte keine Vorwahl verwenden).
- Außerdem stellt das Land Nordrhein-Westfalen eine Hotline unter 0211 9119-1001 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) zur Verfügung.
Was kann ich selbst tun, um das Ansteckungsrisiko zu verringern?
Impfung
Die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist der wirksamste Schutz vor COVID-19 und einer Ausbreitung des Virus. Über die Impfung informiert Sie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
AHA-L-Regeln
- Abstand: 1,5 bis 2 Meter Abstand halten zu anderen Personen.
- Händehygiene einhalten. (Gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife)
- Alltagsmaske: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Lüften: Regelmäßiges Lüften der Räume (Wichtig hierbei: Lüften nach außen bei geschlossenen Türen, um ausgeatmete Luft nicht in andere Räume zu verteilen)
Was außerdem hilft
- Hustenetikette einhalten. (z. B. Husten und Niesen in die Ellenbeuge, nicht in die Handflächen).
- Lächeln statt Händeschütteln.
- Corona Warn-App auf dem Smartphone installieren
Wie wird das Virus übertragen?
Wie bei anderen Erregern sind sowohl Schmierinfektionen als auch Tröpfcheninfektionen möglich.
Was sind die Symptome der Erkrankung?
Die Symptome des Coronavirus ähneln denen einer Erkältung. Fieber, Kratzen im Hals, Unwohlsein, manchmal begleitet mit Durchfällen. Schnupfen wird eher selten beobachtet. Bei schweren Verläufen mit massiver Virusvermehrung in den unteren Atemwegen tritt Atemnot auf.
Wie läuft ein Test auf SARS-CoV-2 ab?
Die Probenentnahme erfolgt aus den oberen Atemwegen (Abstriche aus dem Nasen-Rachen-Raum) und ggf. auch aus den tiefen Atemwegen (z. B. Husten-Auswurf).
Die Proben werden durch einen molekularbiologischen Test auf das SARS-CoV-2 hin getestet.
Auch Antigentests, sogenannte Schnelltests, werden mit Proben aus den oberen Atemwegen vorgenommen.
Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse aus Antigen-Schnelltests sind weniger sicher als PCR-Tests. Hier besteht ein Risiko von etwa 7 Prozent, dass ein solcher Test vorgibt positiv zu sein, obwohl keine Infektion vorliegt, oder – im schlimmeren und gefährlicheren Fall – negativ zu sein, während in Wahrheit eine Infektion vorliegt.
Wie lang ist die Inkubationszeit?
Die Inkubationszeit, das heißt die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, beträgt beim Coronavirus SARS-CoV-2 im Mittel vier bis sechs Tage. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass bei der derzeit in Deutschland vorherrschenden Virusvariante Omikron die Inkubationszeit kürzer sein könnte.
Der Zeitraum von der eigenen Ansteckung bzw. Infektion bis zu dem Zeitpunkt, ab dem man selbst ansteckend ist, variiert stark. Die höchste Ansteckungsfähigkeit besteht um den Zeitraum herum, in dem die eigenen Krankheitszeichen entstehen. Ein Ansteckungsrisiko besteht aber auch schon Tage vor Auftreten von Krankheitszeichen (präsymptomatisch). Ein relevanter Anteil von Personen steckt sich bei Infizierten ein bis zwei Tage vor deren Krankheitsbeginn an. Aus Einzelfallbeobachtungen kann jedoch geschlossen werden, dass eine Ansteckung anderer möglicherweise bereits am Tag nach der eigenen Infektion oder sogar am selben Tag erfolgen könnte.
Vermutlich gibt es auch Übertragungen von Personen, die zwar infiziert und ansteckend sind, aber selbst gar nicht erkranken (asymptomatische Übertragung).
Gibt es besondere Risikogruppen?
Den überwiegenden Anteil der Coronavirus-Todesfälle machen ältere Personen mit Vorerkrankungen aus. Das Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken, kann mit einer Impfung deutlich reduziert werden.
Was ist jetzt bei Kindern und Jugendlichen in Zeiten von Corona zu berücksichtigen?
Welche Gefahren bestehen für Kinder und Jugendliche?
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass wir aus den Verläufen in den anderen Ländern (vor allem China und Italien) lernen konnten, dass Kinder und Jugendliche wenn überhaupt meist nur sehr milde Symptome aufweisen. Für diese Altersgruppe ist das Corona-Virus also grundsätzlich erstmal nicht so gefährlich. Ausgenommen hiervon sind sicherlich Risikopatienten; hierzu zählen immunsupprimierte Patienten (z. B. mit Chemotherapie), Patienten mit Immundefekten, Patienten mit einer chronischen Herzoder Lungenerkrankung, Patienten mit einer schweren körperlichen Behinderung.
Impfung bei Kindern
Soll ich mein Kind gegen Corona impfen lassen?
Für diese Frage hat unsere Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin in Zusammenarbeit mit der Stadt Bielefeld und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Westfalen-Lippe eine eine Orientierungshilfe für Eltern vor der Impfentscheidung erarbeitet.
» Flyer (Deutsch)
» Flyer (Englisch)
» Flyer (Türkisch)
» Flyer (Arabisch)
» Flyer (Russisch)
» Flyer (Kurdisch)
Kann man sich an importierten Waren oder Verpackungen infizieren?
Auszuschließen ist es nicht, allerdings ist das Risiko gering. Die Viren können zwar, soweit bekannt, einige Zeit auf Oberflächen infektiös bleibend überdauern, allerdings sind sie dafür nicht besonders gut ausgestattet. Zudem hätten die Waren überhaupt mit großen Erregermengen kontaminiert werden müssen, was selbst in Epidemiegebieten alles andere als die Regel wäre.
Was muss ich bei Haustieren beachten?
Bis jetzt gibt es weder Hinweise, dass Haustiere wie Hunde oder Katzen an Covid-19 erkranken oder es übertragen.
Was steckt hinter dem Begriff COVID-19?
Die Krankheit, die von dem Virus Sars-CoV-2 ausgelöst wird, heißt offiziell COVID-19 (Coronavirus Disease 2019)
Worin unterscheidet sich COVID-19 von Sars?
Obwohl die Erreger von Sars und COVID-19 sich ähneln, unterscheiden sie sich offenbar. COV-2 ist möglicherweise infektiöser, da anders als bei Sars das Virus auch von Personen, die keine oder nur sehr milde Symptome zeigen, übertragen werden kann.
Coronavirus-Hotlines
Bürgertelefon Bielefeld: 0521 51-2000 (Mo–Fr, 8–18 Uhr)
Service-Nr. Kassenärztliche Vereinigung: 116117
Land NRW: 0211 9119-1001 (Mo–Fr, 8–18 Uhr)
Post-COVID-Ambulanz für Kinder und Jugendliche
Für die besonderen und vielfältigen Probleme und Symptome von Kindern und Jugendlichen, die auf eine zurückliegende Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 zurückzuführen sind, schafft die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin am EvKB mit der Post-COVID-Ambulanz ein besonderes interdisziplinäres und interprofessionelles Angebot.
Impfung für Kinder?

Soll ich mein Kind gegen Corona impfen lassen? Eine Orientierungshilfe für Eltern vor der Impfentscheidung
» Flyer (Deutsch)
» Flyer (Englisch)
» Flyer (Türkisch)
» Flyer (Arabisch)
» Flyer (Russisch)
» Flyer (Kurdisch)
Was ist Corona?
Das Corona-Virus beeinflusst den Alltag unserer Kinder. Nur vorsichtig werden die Regeln gelockert – aus gutem Grund, wie das Erklärvideo zum Corona-Virus zeigt.
Corona-News-Ticker

Die wichtigsten Neuigkeiten zum Thema Coronavirus in unserem Klinikum.